Leitgedanken

    Stärkung der Kollektivverträge und Beseitigung von Selektivverträgen

    • Sicherstellungsauftrag für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung muss bei der KZV verbleiben
    • gleiche Rechte, Chancen und Pflichten für alle Kollegen im Land
    • Stärkung der Stellung des freiberuflich tätigen Zahnarztes im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung
    • Konkrete, transparente und durch die KZV überwachbare Regeln bei der Anstellung von Zahnärzten durch Zahnärzte
    • Regelmäßige Überprüfung der Strukturen und der Außendarstellung  von ÜBAGs, sowie die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Vorgaben durch die KZV
    • Ausstattung der VV mit einem Genehmigungsvorbehalt für kollektive Selektivverträge die zwischen der KZV und
    • Krankenkassen geschlossen werden sollen
    • jegliche Ausgrenzung von Zahnärzten aus bestimmten Leistungsbereichen ist zu unterbinden

    Gewährleistung der freien Arztwahl und Therapiefreiheit für den Patienten

    • Freie Arztwahl und freie Therapiewahl  müssen auch in Zukunft gewährleistet sein
    • Jeder Patient muss sowohl im zahnmedizinischen als auch im labortechnischen Bereich frei wählen dürfen, der Beeinflussung dieser Wahlfreiheit durch Kostenträger darf kein Raum gegeben werden

    Beseitigung von Überbürokratisierung und Überreglementierungen

    • Die in den letzten Jahren massiv zugenommene Tendenz hin zur Überfrachtung der Praxen mit bürokratischen Überreglementierungen  durch den Gesetzgeber ist einzuschränken
    • Die Rolle der Körperschaften soll dahingehend gestärkt werden, diese Tendenz zu stoppen und derzeit bestehende Überbürokratisierungen, vor allem in den Bereichen Hygiene und QM wieder abzubauen

    Abschaffung der Budgets

    • Die derzeit bestehenden Budgets sind abzuschaffen, da sich eine Beschränkung der Einnahmen einer Praxis und die Unterwerfung der Ausgaben dem freien Markt mit steigenden Kosten widerspricht
    • Eine funktionierende und dem wissenschaftlichen Fortschritt folgende  zahnmedizinische  Versorgung der Bevölkerung ist nur mit wirtschaftlich stabilen und gesunden Zahnarztpraxen zu gewährleisten

    Ausbau des Systems der Festzuschüsse in allen Bereichen der zahnmedizinischen Versorgung

    • Das bestehende System der Festzuschüsse im Bereich Zahnersatz hat sich bewährt
    • Die damit gewährleistete zahnmedizinische  Sicherstellung der Bevölkerung  stellt  in Kombination mit der möglichen Eigenbeteiligung des Patienten ein System der Kostenbegrenzung  für die GKV, sowie Wahlfreiheit und Transparenz für den Patienten

    Offensiver und konstruktiver Umgang mit demographischem Wandel

    • Mit dem sich vollziehenden demographischen Wandel muss von Seiten der KZV offensiv und transparent umgegangen werden
    • Die Eruierung von Bereichen mit zukünftig geringer Versorgungsdichte muss rechtzeitig und offen dargelegt werden
    • Die Planungsbereiche sind von Seiten der KZV kontinuierlich zu modifizieren
    • Unterversorgte Gebiete dürfen nicht zum Spielball von Konstruktionen werden, die nur dem Profitstreben verpflichtet sind

    Notdienst

    Werktags steht der Bereitschaftsdienst von 20:00 bis 08:00 Uhr zur Verfügung und an Wochenenden und Feiertagen ist eine feste Schmerzsprechstunde von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet. Zu diesen festen Sprechstunden erreichen Sie den zuständigen Zahnarzt in der Praxis. Ansonsten ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Welche Praxis Notdienst hat, können Sie unter folgender Telefonnummer erfragen: 03332-530 und über den Link Bereitschaftsdienst erfahren Sie auf der Webseite der KZV Land Brandenburg, welche Praxis gerade Bereitschaft hat. Hier erfahren Sie, mit welchen Symptomen Sie sich an den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst wenden können.